Ab Freitag, den 12.12.2025 ist die Unterführung von Poppberg nach Gronatshof wieder befahrbar. Im Brückenbereich gilt aber bis zur vollständigen Fertigstellung der Straße eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h.
Ab Freitag, den 12.12.2025 ist die Unterführung von Poppberg nach Gronatshof wieder befahrbar. Im Brückenbereich gilt aber bis zur vollständigen Fertigstellung der Straße eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h.